Studienziel

Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, die theoretischen Grundlagen und zentralen Befunde in den behandelten Forschungs- und Praxisfeldern darzulegen sowie eigene Forschungsvorhaben darin zu verorten und durchzuführen. Exemplarisch geschieht dieses in Studienarbeiten und in der Masterarbeit. Eine zielgruppengerechte Präsentation von Forschungsergebnissen gehört ebenfalls zu den Lernzielen.
Die Qualifikationsziele sind sowohl forschungs- als auch praxisbezogen und in den Themenfeldern der Berufspädagogik, der Bildungsforschung sowie der Lehr-Lernforschung verortet. Die Schwerpunkte liegen jeweils bei den aktuellen Forschungsfragen.
Durch Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse können die Studierenden den Transfer der Studieninhalte in die Bereiche der Aus-, Weiter- und Erwachsenenbildung leisten. Dies umfasst beispielsweise didaktische Analyse, Curriculumentwicklung sowie Evaluation pädagogischer Maßnahmen.

 

Studienverlauf

Das Studium setzt sich aus der angewandten Bildungsforschung (50LP), dem Studienprojekt (30LP), den Masterkolloquien (10LP), sowie der Masterarbeit (30LP) zusammen.

Beachten Sie die Prüfungsordnung 2017.

Einen exemplarischen Studienplan finden Sie hier.

Zum Modulhandbuch

Zulassungsverfahren

Zulassungsvoraussetzung ist ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie oder an einer ausländischen Hochschule, wobei das Studium mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit, alternativ mit einer notwendigen Mindestpunktzahl von 180 ECTS-Punkten, in Pädagogik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt absolviert worden sein muss. Der zuvor studierte Studiengang muss mindestens zu 50% bildungs- sozial- oder geisteswissenschaftliche Studienanteile enthalten haben.

In jedem Fall sind Studienleistungen nachzuweisen in den Bereichen

  • empirisch-sozialwissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 16 LP. Fehlen bis zu 16 LP kann der/die Bewerber/in dennoch mit der Auflage zugelassen werden, die fehlenden Leistungen bis zur Anmeldung der Masterarbeit zusätzlich zum Studienplan in der jeweils gültigen Fassung erfolgreich zu absolvieren.
  • Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Englisch und eine weitere europäische Fremdsprache oder Latein).

Verpflichtend, da eine „Zugangsvoraussetzung“, ist außerdem die Teilnahme an einem Auswahlgespräch. Bei Nicht-Teilnahme ist also eine Zulassung nicht möglich.

Da für den Studiengang die Zahl der Studienplätze begrenzt worden ist (Numerus Clausus), findet ein Auswahlverfahren statt, in dem nach folgenden Kriterien unter den Bewerberinnen ausgewählt wird:
Bis zu 30 Punkte für den ersten akademischen Abschluss.
Bis zu 30 Punkte für das Auswahlgespräch.

Informationen über eine bestehende Zulassungsbeschränkung und die Bewerbungsfristen ergeben sich aus den Bewerbungsseiten des KIT.
 

Zulassungssatzung